Einladung zur Verbandsschweissprüfung (VSwP)

(gilt gleichzeitig als TKJ 1000 Meter Prüfung)

Zulassungsbeschränkung
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen. Mindestzahl 2 Hunde. Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes

Details zur Prüfung und Anmeldung

Status:

freie Plätze


Datum:

Samstag, 8. Juni 2024


Ort:

Reviere Rafz und Wil, Kanton Zürich
Suchenlokal: Waldhütte Riederen, Wil


Prüfungsleiter:

Adrian Stutz


Prüfungsordnung:

Geprüft wird reine Riemenarbeit nach der derzeit gültigen Prüfungsordnungen für VSwP und VFsP (1.4.2016)

Bei der VSwP wird Rehschweiss verwendet

Gültige Prüfungsordnung downloaden


Meldeschluss:

17. Mai 2024



Anmeldung:

Adrian Stutz
Feldstrasse 1
8902 Urdorf
P: +41 44 734 20 87
M: +41 79 271 22 10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:

  • ausgefülltes Nennformular (neues Formblatt 1 JGHV)
  • Kopie Ahnentafel
  • Kopie Zensurenblatt einer Anlagen- oder Gebrauchsprüfung mit der Bestätigung von: a) der Schussfestigkeit b) des Nachweises des lauten Jagens (an Fuchs, Hase oder anderem Haarwild)
  • Kopie Versicherungsnachweis
  • Kopie Impfpass des Hundes mit Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wirksamen Impfungen
  • Kopie Jagdschein
  • Kopie der Nenngeldeinzahlung

Nenngeld:

Fr. 150.— Mitglieder /Fr. 200.— für Nichtmitglieder (Vermerk VSwP)

Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.

Das Nenngeld muss mit dem Vermerk vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.


Weitere Informationen

Teilnahme:
Für die Ueber-20-Stunden-Fährte werden nur Hunde zugelassen, die am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sind. Der Führer/die Führerin muss jagdberechtigt sein. Für die Ueber-40-Stunden-Fährte muss der Nachweis über eine bestandene Verbandsschweissprüfung (VSwP) auf der Ueber-20-Stunden Fährte erbracht werden. Im weiteren richtet sich die Zulassung nach den Prüfungsordnungen für VSwP und VFsP (1.4.2016)

Haftpflicht:
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden. Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Besonderes:
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.

Downloads / Dokumente

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CH-9450 Altstätten


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