Einladung zur Verbandsschweissprüfung (VSwP)
(gilt gleichzeitig als TKJ 1000 Meter Prüfung)
Zulassungsbeschränkung
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen. Mindestzahl 2 Hunde. Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes
Status:
freie Plätze
Datum:
Samstag, 8. Juni 2024
Ort:
Reviere Rafz und Wil, Kanton Zürich
Suchenlokal: Waldhütte Riederen, Wil
Prüfungsleiter:
Adrian Stutz
Prüfungsordnung:
Geprüft wird reine Riemenarbeit nach der derzeit gültigen Prüfungsordnungen für VSwP und VFsP (1.4.2016)
Bei der VSwP wird Rehschweiss verwendet
Meldeschluss:
17. Mai 2024
Nennung:
Anmeldung:
Adrian Stutz
Feldstrasse 1
8902 Urdorf
P: +41 44 734 20 87
M: +41 79 271 22 10
mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:
Nenngeld:
Fr. 150.— Mitglieder /Fr. 200.— für Nichtmitglieder (Vermerk VSwP)
Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.
Teilnahme:
Für die Ueber-20-Stunden-Fährte werden nur Hunde zugelassen, die am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sind. Der Führer/die Führerin muss jagdberechtigt sein. Für die Ueber-40-Stunden-Fährte muss der Nachweis über eine bestandene Verbandsschweissprüfung (VSwP) auf der Ueber-20-Stunden Fährte erbracht werden. Im weiteren richtet sich die Zulassung nach den Prüfungsordnungen für VSwP und VFsP (1.4.2016)
Haftpflicht:
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden. Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.
Besonderes:
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.
Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Wenn Sie als Mitglied des SVC mit Ihrem Hund ausserhalb unseres Vereins eine Prüfung erfolgreich bestanden haben, so melden Sie uns doch das. Herzlichen Dank!
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Schweizerischer Vorstehhund Club (SVC)
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