Einladung zur Verbandsjungendprüfung (VJP)
und Derby
Sinn und Zweck:
Aufgabe der Zuchtprüfungen ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die Zuchtprüfungen dienen ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler Wurfgeschwister erleichtert wird. Die jagdethische Forderung weist dem Jagdhund seine Hauptaufgabe in der Arbeit nach dem Schuss zu. Darum haben die Richter ihr besonderes Augenmerk auf die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften zu richten, die den sicheren Verlorenbringer ausmachen, nämlich sehr guter Nasengebrauch, gepaart mit Finder- und Spurwillen und Wesensfestigkeit, die sich in der Ruhe, in der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit zeigt. Es muss höchste Aufgabe der Richter sein, die Hunde zu erkennen und herauszustellen, die durch ihre Anlagen für die Zucht des Jagdgebrauchshundes besonders wertvoll sind.
Status:
= noch freie Plätze
Datum:
Samstag, 13. April 2024
Ort:
D-Kippenheimweiler
Prüfungsleiter:
Ruedi Bänninger
Prüfungsordnung:
Meldeschluss:
25. Februar 2024
Anmeldung:
Ruedi Bänninger
Römlistrasse 15
8873 Amden
per Post mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:
Nenngeld:
Fr. 120.— Mitglieder /Fr. 150.— für Nichtmitglieder (Vermerk VJP)
Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.
Zulassungsbeschränkung 8 VJP und 6 Derby Hunde.
Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes.
Teilnahme:
für VJP gemäss VZPO § 4 für Derby gemäss PO DK § 2
Zusätzliche Bestimmungen des SVC: Der Führer muss in Besitz eines gültigen Jahresjagdschein, SVC-Mitglied oder von einem JGHV anerkanntem Jagdhundeverein Mitglied sein.
Tollwut:
Der Anmeldung muss eine Kopie des Impfpasses des Hundes mit Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wirksamen Impfungen, beigelegt werden.
Haftpflicht:
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden. Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.
Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Wenn Sie als Mitglied des SVC mit Ihrem Hund ausserhalb unseres Vereins eine Prüfung erfolgreich bestanden haben, so melden Sie uns doch das. Herzlichen Dank!
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail Adresse erhalten Sie die wichtigsten SVC News und Infos via unserem Newsletter zugestellt (ca. 3-4 mal pro Jahr).
©
Schweizerischer Vorstehhund Club (SVC)
created by werbefranken