Einladung zur Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)
Die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) ist eine Leistungsprüfung. Dr. Ströse sagte in Anlehnung an Hegewald, von Sothen, von Loebenstein, Oberländer und andere Vorkämpfer der Gebrauchshundbewegung, dass es Hauptaufgabe einer VGP sei: „Hunde für den waidgerechten Betrieb der Jagd ans Tageslicht zu ziehen und das Verständnis für Unterweisung sowie Führung derartiger Hunde in weite Kreise der Jägerei zu tragen. Nur diesem Zweck sollten die Gebrauchshundprüfungen dienen. Ein Hund, der ein solches Examen bestanden hat, muss bei richtiger Führung und gehöriger Übung auch in der Praxis wirkliche Gebrauchshundarbeit leisten. Und darauf kommt es doch im Wesentlichen an“. An diesen Grundsätzen hat sich nichts geändert. (Zitat. VGPO)
Status:
ausgebucht!
Datum:
30. September und
1. Oktober 2023
Ort:
Stockach und Randegg
Deutschland
Suchenlokal:
Samstag
Jagdhütte Revier Mahlspüren im Hegau (Prüfungsgelände) Stockach
47°53'05.2"N 8°59'07.7"E
Suchenlokal:
Sonntag
Gasthaus Adler
Heudorfer Straße 4
D-78253 Eigeltingen-Rorgenwies
Familie Axel Gommeringer
Tel +49 7465 320
Prüfungsleiter:
Ernst Kunz
Prüfungsordnung:
Meldeschluss:
31. August 2023
(Startplätze für die Prüfung werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben)
Nennung:
Anmeldung:
Ernst Kunz
Im Eichberg 19
D-79802 Dettighofen
P: +49 7742 854 192
M: +49 176 702 56 943
mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:
Nenngeld:
Fr. 200.— Mitglieder /Fr. 250.— für Nichtmitglieder (Vermerk VGP)
zusätzlich Fr. 200.— für Verweiser
Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.
Zulassungsbeschränkung
Es werden maximal 8 Hunde zugelassen. Der Führer des Hundes muss vor Prüfungsbeginn dem Prüfungsleiter die Papiere des Hundes im Original und den Impfpass des Hundes – mit Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, wirksamen Impfungen übergeben - sowie seinen gültigen gelösten Jagdschein zur Einsicht vorlegen.
Prüfungswild:
Wildschweiss wird von der Prüfungsleitung zur Verfügung gestellt.
Für die Schleppen und Wasserarbeit sind von jedem Führer mitzubringen:
1 Stück Haarwild: Hase oder Kaninchen
2 Stück Federwild: 2 Enten oder 1 Ente und 1 Fasan
1 Fuchs mit Tollwutuntersuchung
Schweiß:
400 Meter Tagfährte oder 400 Meter Übernachtfährte
Fährten werden mit Wildschweiss getropft
Fuchs: über Hindernis
Stöbern: Im Wald
Tollwut:
Der Anmeldung muss eine Kopie des Impfpasses des Hundes mit Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebebeb wirksamen Impfungen, beigelegt werden.
Haftpflicht:
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden.
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.
Unterkunft:
Schönenberger Hof
Stockacherstrasse 16
D-78359 Orsingen-Nenzingen
Tel +49 7771 879 680
www.schoenenberger-hof.de
Die Unterkunft ist 5km vom Suchenlokal entfernt
Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Suchensiegerin VGP des SVC 2022
Stefanie Müller mit UK Nimfa von der Wrangelsburg
Wenn Sie als Mitglied des SVC mit Ihrem Hund ausserhalb unseres Vereins eine Prüfung erfolgreich bestanden haben, so melden Sie uns doch das. Herzlichen Dank!
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail Adresse erhalten Sie die wichtigsten SVC News und Infos via unserem Newsletter zugestellt (ca. 3-4 mal pro Jahr).
©
Schweizerischer Vorstehhund Club (SVC)
created by werbefranken