Einladung zur Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP)
und Solms

Sinn und Zweck:
Aufgabe der Zuchtprüfungen ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die Zuchtprüfungen dienen ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler Wurfgeschwister erleichtert wird. Die jagdethische Forderung weist dem Jagdhund seine Hauptaufgabe in der Arbeit nach dem Schuss zu. Darum haben die Richter ihr besonderes Augenmerk auf die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften zu richten, die den sicheren Verlorenbringer ausmachen, nämlich sehr guter Nasengebrauch, gepaart mit Finder- und Spurwillen und Wesensfestigkeit, die sich in der Ruhe, in der Konzentration und im Durchhaltewillen bei der Arbeit zeigt. Es muss höchste Aufgabe der Richter sein, die Hunde zu erkennen und herauszustellen, die durch ihre Anlagen für die Zucht des Jagdgebrauchshundes besonders wertvoll sind.

Details zur Prüfung und Anmeldung

Status:

ausgebucht!


Datum:

Samstag, 16. September 2023


Ort:

D–85077 Manching


Prüfungsleiter:

Michael Kuenzle



Meldeschluss:

15. August 2023



Anmeldung:

Michael Kuenzle
M: 079 223 64 58
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Anmeldung nur per E-Mail (postalisch zugesandte Anmeldungen können NICHT berücksichtigt werden), mit einwandfreien pdf-Scans.

Für handschriftlich ausgefüllte Formulare wird eineAufwandsentschädigung von CHF 50.- an der Prüfung eingezogen.

Mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Nennformular mit Unterschrift
  • Kopie Ahnentafel
  • Kopie Jagdhaftpflichtversicherung
  • Kopie Heimtierausweis (Impfungen)
  • Kopie Einzahlung Nenngeld
  • Kopie Jagdschein

Vor der Prüfung sind folgende Unterlagen im Original vorzuweisen:

  • Ahnentafel
  • Heimtierausweis / Impfpass mit gültigen Impfungen
  • Jagdschein (kein Führen ohne Jagdschein, siehe auch §3 4(a) VZPO)
  • gegebenenfalls eine Kopie der Zensurentafel über bereits absolvierte HZP / SOLMS, da die lebende Ente nur einmal erfolgreich geprüft werden darf.

Ohne die Vorlage der genannten Dokumente im Original vor Prüfungsbeginn besteht kein Anspruch auf Prüfung!


Nenngeld:

Fr. 150.- (Vermerk HZP)

Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.

Das Nenngeld muss mit dem Vermerk HZP vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.


Weitere Informationen

Zulassungsbeschränkung:
12 HZP Hunde. 
Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes

Teilnahme:
Mitglieder des SVC und DK/DD Baden haben Vorrang.
Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen. Die Hunde müssen nach dem 1. Oktober 2021 gewölft sein.

Prüfungswild:
Enten für die Wasserarbeit werden durch den SVC gestellt.
Wild für die Haar- und Federwildschleppen (je 2 Stück der selben Wildart) ist von jedem Hundeführer mitzubringen. Für die Federwildschleppe dürfen Tauben oder Enten verwendet werden.

Impfungen:
Der Anmeldung muss eine Kopie des Impfpasses des Hundes mit Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen wirksamen Impfungen, beigelegt werden.

Haftpflicht:
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden. Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen.Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Haftungsausschluss:
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden,verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.

Downloads / Dokumente

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CH-9450 Altstätten


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