Fährtenschuhprüfung TKJ 500 Meter

Zulassungsbeschränkung
Es werden maximal 6 Hunde zugelassen. Mindestzahl 2 Hunde. Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes

Details zur Prüfung und Anmeldung

Status:

ausgebucht!


Datum:

Samstag, 1. Juli 2023


Ort:

8706 Meilen


Prüfungsleiter:

Michael Kuenzle


Prüfungsordnung:

Geprüft wird eine reine Riemenarbeit nach der derzeit gültigen Prüfungsordnungen für TKJ Schweissprüfungen.

Die Fährten werden mit Rehschweiss und Rehläufen hergestellt. Der Schweiss und die Läufe werden vom SVC zur Verfügung gestellt.

Prüfungsordnung downloaden


Meldeschluss:

1. Mai 2023



Anmeldung:

Michael Kuenzle
079 223 64 58
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:

Mit Nennformular AGJ/TKJ unter Beilage einer Kopie derAbstammungsurkunde, der Einzahlungsbestätigung und des Jagdhaftpflichtversicherungsausweises an den Prüfungsleiter.

Anmeldung nur per E-Mail (postalisch zugesandte Anmeldungen können NICHT berücksichtigt werden), mit einwandfreien pdf-Scans. Für handschriftlich ausgefüllteFormulare wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.-an der Prüfung eingezogen.Teilnahmebeschränkung 9 Hunde, Reihenfolge nach Eingang der vollständigen Unterlagen.


Nenngeld:

Fr. 100.— Mitglieder /Fr. 300.— für Nichtmitglieder (Vermerk TKJ)

Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.

Das Nenngeld muss mit dem Vermerk vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.


Weitere Informationen

Teilnahme:
Für TKJ-Schweissprüfung gemäss Reglement über den Einsatz zur Nachsuche der TKJ

Haftpflicht:
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden. Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Besonderes:
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.

Downloads / Dokumente

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Ruppenhalde 4
CH-9450 Altstätten


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