Fährtenschuhprüfung TKJ 500 Meter
Zulassungsbeschränkung
Es werden maximal 9 Hunde zugelassen. Mindestzahl 2 Hunde. Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des letzten Poststempels nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes
Status:
noch Plätze offen
Datum:
Samstag, 6. Juli 2024
Ort:
8706 Meilen
Prüfungsleiter:
Michael Kuenzle
Prüfungsordnung:
Geprüft wird eine reine Riemenarbeit nach der derzeit gültigen Prüfungsordnungen für TKJ Schweissprüfungen.
Die Fährten werden mit Rehschweiss und Rehläufen hergestellt. Der Schweiss und die Läufe werden vom SVC zur Verfügung gestellt.
Meldeschluss:
1. Mai 2024
Nennung:
Anmeldung:
Michael Kuenzle
079 223 64 58
mit den nachstehenden, vollständigen Unterlagen:
Mit Nennformular AGJ/TKJ unter Beilage einer Kopie der Abstammungsurkunde, der Einzahlungsbestätigung und des Jagdhaftpflichtversicherungsausweises an den Prüfungsleiter.
Anmeldung nur per E-Mail (postalisch zugesandte Anmeldungen können NICHT berücksichtigt werden), mit einwandfreien pdf-Scans. Für handschriftlich ausgefüllte Formulare wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.— an der Prüfung eingezogen. Teilnahmebeschränkung 9 Hunde, Reihenfolge nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Nenngeld:
Fr. 100.— Mitglieder /Fr. 300.— für Nichtmitglieder (Vermerk TKJ)
Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.
Teilnahme:
Für TKJ-Schweissprüfung gemäss Reglement über den Einsatz zur Nachsuche der TKJ
Der Hundeführer muss jagdberechtigt sein.
Haftpflicht:
Es muss ein gültiger Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung der Anmeldung beigelegt werden. Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.
Besonderes:
Jegliche Haftung des SVC für verunfallte Hunde oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, wird ausdrücklich wegbedungen. Mit der Teilnahme an der Prüfung erklären sich Richter und Hundeführer mit dieser Bestimmung einverstanden.
Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Wenn Sie als Mitglied des SVC mit Ihrem Hund ausserhalb unseres Vereins eine Prüfung erfolgreich bestanden haben, so melden Sie uns doch das. Herzlichen Dank!
Mit der Eingabe Ihrer E-Mail Adresse erhalten Sie die wichtigsten SVC News und Infos via unserem Newsletter zugestellt (ca. 3-4 mal pro Jahr).
©
Schweizerischer Vorstehhund Club (SVC)
created by werbefranken