Zur BTR des SVC sind höchstens 8 Hunde, jedoch aber mindestens 2 Hunde zugelassen. Eine allfällige Zulassungsbegrenzung richtet sich nach dem Datum des Poststempels, nach Erhalt der vollständigen Anmeldung sowie aller in der Ausschreibung verlangten Unterlagen einschliesslich der Kopie der Einzahlungsbestätigung des Nenngeldes.
Der Hundeführer muss jagdberechtigt sein.
Status:
Datum:
Samstag, 24. Februar 2024
Ort:
Revier Tobel-Tägerschen-Braunau (TG)
Prüfungsleiter:
Barbara Hulsbergen
Prüfungsordnung:
Meldeschluss:
2. Februar 2024
Nennung:
Anmeldung:
Barbara Hulsbergen
Ruppenhalde 4
9450 Altstätten/SG
M: 079 629 50 13
Nenngeld:
70 Franken Mitglieder /100 Franken für Nichtmitglieder. (Vermerk BRT)Das Nenngeld ist auf das Konto des SVC bei der UBS AG, 8098 Zürich,
IBAN CH92 0022 3223 4723 5765 0 einzubezahlen.
Das Nenngeld muss mit dem Vermerk vor dem Meldeschluss einbezahlt sein. Eine Kopie des Zahlungsbelegs ist der Anmeldung beizulegen. Anmeldungen ohne diesen Zahlungsnachweis gelten als nicht erfolgt. Sämtliche in dieser Ausschreibung verlangten weiteren Unterlagen müssen ebenfalls vollständig und termingerecht eingereicht sein. Nenngeld ist Reuegeld.
Prüfungswild:
Jeder Hundeführer muss einen Fuchs mitbringen (mind. 3.5 kg).
Der Fuchs soll sauber, darf jedoch nicht aufgebrochen oder ausgeworfen und nicht vernäht sein.
Bedingungen:
Die Original-Abstammungsurkunde (Stammbaum) ist am Prüfungstag mitzubringen, ebenso das Impfzeugnis. Der Anmeldung ist ein Ver-sicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung und eine Kopie der Ahnentafel beizulegen. Die Prüfungsleitung wird keine Ausnahmen von diesen Bestimmungen akzeptieren.
Der Hundeführer muss jagdberechtigt sein!
Gäste:
Gäste sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Wenn Sie als Mitglied des SVC mit Ihrem Hund ausserhalb unseres Vereins eine Prüfung erfolgreich bestanden haben, so melden Sie uns doch das. Herzlichen Dank!
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Schweizerischer Vorstehhund Club (SVC)
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